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Irgendwann kommt der Tag für jeden Pferdebesitzer, an dem er die letzte Entscheidung für sein Tier treffen muss. Um ein krankes, altes oder unrettbares Pferd zu erlösen, gibt es drei Möglichkeiten: Schlachtung, Tod durch Spritze oder Tod durch Bolzenschuss daheim.
Schlachtung kommt in Frage, wenn das Pferd im Equidenpass zur Schlachtung vorgesehen ist, wenn es transportfähig ist und die Wartezeit (Medikamente) eingehalten wurde. Getötet werden Pferde bei darauf spezialisierten Pferdemetzgern per Bolzenschuss (von Fachleuten und Tierschützern als die tierschonendste Methode befürwortet). Geschlachtet werden dürfen nur gesunde Pferde (EU-Recht definiert Pferd als Schlachttier), das heißt auch junge Tiere, zum Zweck der Fleischverwertung.
Tod durch Spritze (Einschläfern). Dabei wird das Tier mit einer Spritze ruhig gestellt (Narkose) und erhält anschließend ein Gift gespritzt, das die Atmung lähmt. Der Tod tritt durch Ersticken ein. Die Tötung per Spritze erfolgt am Hof durch den Tierarzt. Eingeschläfert werden können alle Pferde, unabhängig davon, was im Equidenpass deklariert ist. Rechtliche Voraussetzung ist, dass ein „wichtiger Grund“ vorliegt, den der Fachmann bestätigen muss. Gründe sind, das Tier vor andauernden Schmerzen zu bewahren oder ihm weitere Leiden zu ersparen.
Tötung am Hof: PGHilfePferd hat sich darauf spezialisiert, nicht mehr rettbare Pferde am Hof zu erlösen. Das geschieht per Bolzenschuss, da diese Methode als die „angst-, stress- und schmerzfreiste“ für das Pferd gilt. Der Schuss betäubt das Tier und zerstört sein Gehirn. Deshalb gibt es keine messbaren Reaktionen mehr, wenn Sekunden später der Herztod eingeleitet wird. Durch den Tod am Hof wird dem Tier ein Transport erspart, durch die Methode wird ihm Beunruhigung und Schmerz in seinen letzten Minuten erspart.
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