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Tierschutz: PGHILFE(Not)Tötung von Pferden am Hof
Die Seele wird frei, wenn der Schuss fällt
Ein würdiger Abschied
Tötung am Hof
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Am Anfang steht das Gespräch in einem ausführlichem Gespräch mit dem Pferdehalter wird jeder Einzelfall gründlich geklärt. Steht fest, dass das Pferd am Hof erlöst werden muss, wird ein Termin vereinbart. Zum Termin muss der Pferdhalter bereit halten: Equidenpass, Eigentumsnachweis und möglichst Anamnese der Leidensgeschichte des Tieres sowie das Honorar für PGHilfePferd.
Zur vereinbarten Zeit kommt ein/e autorisierte/r Fachmann/-frau von PGHilfePferd auf den Hof und nimmt das Tier in Augenschein. Bestätigt sich dabei die geschilderte Situation, kann das Tier erlöst werden (siehe Legitimation)
Nach dem Bolzenschuss, der blitzartig das Tier zu Fall bringt und das Gehirn zerstört, ist das Tier frei von Schmerz und messbaren Reaktionen. In diesem Zustand wird der Herztod durch Blutentzug eingeleitet. Innerhalb weniger Minuten ist das Tier schmerz- und angstfrei gestorben.
Der tote Körper wird nicht verwertet, sondern schnellstmöglich von der Tierkörperbe-seitigung abgeholt (das organisiert PGHilfePferd bereits im Vorfeld) und dort verbrannt.
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